- mode

- Gewohnheit
- Schwestern Callot
- Rollenspiel
- Claudia Schiffer
- Anja Gockel
- Frisur
- Oscar de la Renta
- Naomi Campbell
- Paul Poiret
- Kleidermode
- Expression
- Tom Ford
- Vivienne Westwood
- mode
- Wolfgang Joop
- Kleidung
- Hochfrequenztechnik
- Elsa Schiaparelli
- Yves Saint Laurent
- 1895
- Schneider
- Jil sander
- Herrenmode
- wissenschaftliche mode
- Exhibitionismus
- Jacqueline Lee Bouvier
- Roland Barthes
- Soziologie
- Hohlleiter
- Coco Chanel
- Karl Lagerfeld
- Edward Molyneux
- Lebensstil
- Tyra Banks
- Gabriele Strehle
- fashion
- Pierre Balmain
- Korsett
- Emanzipation
- Textilindustrie
- Tommy Hilfiger
- modedesign
- Charles Frederick Worth
- Hussein Chalayan
- Versace
- Otto Kern
- Sitte
- Jeanne Lanvin
- Pierre Bourdieu
- Zeitgeschmack
- Heidi Klum
- Pierre Cardin
- Jean-Charles de Castelbajac
- Streetwear
- Twiggy
- Werbung
- Markenmode
- Haute Couture
- Marie Antoinette
- Bill Blass
- John Galliano
- Mittelalter
- Massenmedien
- Marcel Proust
- Brauch
- Carlota Alfaro
- Jacques Doucet
- Schwingung
- Punk
- Calvin Klein
- Schwingungsmode
- Kenzo Takada
- Jean-Paul Gaultier
- Konformismus
- Rose Bertin
- Damenmode
- Kate Moss
- Individualisierung
- Wiktionary
- Individuum
- Farbtypenlehre
- Norm
- modetrends
- Ralph Lauren
- Charlotte Perkins Gilman
- Franco Moschino
- Marianne Alvoni
- Helmut Lang
- Marilyn Monroe
- Jeanne Paquin
- modefotografie
- Mannequin
- Manolo Blahnik
- Cindy Crawford
- 1960er
- Modist
- Wikibooks
- Giorgio Armani
- 1826
- globalisierung
- Individualismus
- Wikisource
- modekatalog
- Stand
- Christian Dior
- Fetischismus
- Audrey Hepburn



Rechtswissenschaften



Tatbestand

2 ICD-10 entspricht) als "andere schwere seelische Abartigkeit" im Sinne der §§ 20, 21 StGB eingestuft werden kann. Die Schuldfähigkeit des Täters muss insbesondere geprüft werden, da der Exhibitionismus (sofern er dem Muster des F65. Die Straftat wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, sofern es sich um exhibitionistische Handlungen vor Kindern handelt, kann die Tat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf jahren bestraft werden.Werden die exhibitionistischen Handlungen (nach § 183 StGB) nicht vor Kindern vollzogen (als Unterfall des Sexuellen Missbrauchs nach § 176 Abs. 3 Nr 1 StGB), so trifft der Straftatbestand wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses im Kern nur einen männlichen Täter (nach § 183 Abs. 1 StGB).
Elementar für den Straftatbestand ist die Belästigung einer anderen Person durch die exhibitionistische Handlung. Die Belästigung ist nicht gegeben, wenn die Reaktion des oder der Betroffenen Interesse, Verwunderung oder Mitleid ist.



Reformbewegungen

) sei für die Einstufung des Exhibitionismus als Straftat grundsätzlich kein Raum mehr.Kriminalpolitisch wird von mehreren Seiten die Entkriminalisierung des "Exhibitionismus" mit der Begründung verlangt, durch die fortschreitend sich wandelnde Einstellung der gesellschaft gegenüber der Sexualpräferenz (Toleranz gegenüber Homosexualität usw. Demgegenüber wird eingewendet, dass insbesondere der Schutz des anderen vor ungewollter Konfrontation mit sexuellen Handlungen nicht durch dieses Argument fortgewischt werden kann. Teilweise wird daher eine Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit vorgeschlagen.




Zurück zu Exhibitionismus 1

weitere informationen zum Thema Finden Sie in der Übersicht: Index mode